Eine Designanmeldung kann durch einen Fachanwalt in München erfolgen.

Profitieren Sie von den gesammelten Erfahrungen.

Designanmeldung von Fachanwalt aus München

Bei einer Designanmeldung kann Ihnen TS Legal mit Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Thomas R. M. Sachse aus München zur Seite stehen und Sie umfassend und zielführend beraten und vertreten.

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Wo erfolgt die Designanmeldung?

Die Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder für das europäische Design beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Für die Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) ist dabei das vom Amt zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, um einen reibungslosen Ablauf der Anmeldung zu gewährleisten. Neben diesem Antragsformular ist das Muster in einer Grafikdatei oder in Papierform einzureichen. Dabei können von jedem Design bis zu sieben verschiedene Ansichten hinterlegt werden, was vor allem bei dreidimensionalen Geschmacksmustern sinnvoll ist.

Was ist noch zu beachten?

Außerdem ist anzugeben, für was Ihr Design verwendet werden kann. Das dient insbesondere der Katalogisierung der angemeldeten und eingetragenen Design. Zudem ist es auch möglich, gleichzeitig bis zu 100 Muster in einer Sammelanmeldung schützen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass es sich bei allen Mustern um Designs für die gleichen Erzeugnisse handelt.

Was geschieht nach der Designanmeldung?

Nach der Einreichung der Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) werden die Formalien der Anmeldung geprüft. Dabei findet zwar eine inhaltliche Prüfung auf die allgemeine Schutzwürdigkeit des Designs statt. Es wird aber keine konkrete Prüfung hinsichtlich der Neuheit oder Eigenart des Musters vorgenommen. Auch prüft das Amt nicht durch entsprechende Recherchen, ob andere eingetragene Muster der Eintragung entgegenstehen. Dafür ist der Anmelder selbst verantwortlich. Liegen die Eintragungsvoraussetzungen für die Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) vor, wird das Design im Designblatt veröffentlicht.