Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht mit Fachanwalt prüfen lassen.

Profitieren Sie von den gesammelten Erfahrungen.

Unterlassungerklärung im Wettbewerbsrecht durch Fachanwalt aus München

Bei der Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht kann Ihnen TS Legal mit Fachanwalt Thomas R. M. Sachse aus München zur Seite stehen und Sie umfassend und zielführend beraten und vertreten.

Sie suchen Informationen im Wettbewerbsrecht wegen einer Unterlassungserklärung?

Unterlassungserklärung – Was ist das?

Eine Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht dient der Ausräumung der Wiederholungsgefahr. Es ist die Befürchtung, es könne nach der erstmaligen Verletzung eines Rechts oder Rechtsgutes zu einer erneuten Störung kommen. Von der Verletzung ist gemäß ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr zu vermuten.

In welchen Situationen kann eine solche gefordert werden?

Oft wird diese im Zusammenhang mit dem Gewerblichen Rechtsschutz genannt. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts spielt sie eine große Rolle. Die Unterlassungserklärung gibt es aber auch im allgemeinen Zivilrecht, beispielsweise im Äußerungsrecht oder aber auch im Eigentumsrecht.

Was hat es mit der Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung auf sich?

Einen weiteren Bestandteil einer solchen Erklärung nennt man die Strafbewehrung. Darin verpflichtet sich der Schuldner im Fall der Wiederholung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Diese braucht summenmäßig nicht beziffert sein, es reicht auch eine Erklärung im Sinne des sogenannten Hamburger Brauchs aus. Danach ist dem Gläubiger die Vertragsstrafenfestsetzung überlassen, wobei die Höhe vom Gericht überprüft werden kann.

Darf ich eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ändern?

Häufig bekommt man mit einer Abmahnung gleich eine vorformulierte Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht zugesandt. Gleichzeitig weist der Anspruchsteller darauf hin, dass er mit dieser Erklärung meint, dass die Ansprüche durchgesetzt sind. Leider ist es öfters so, dass diese zu weit geht. Sollte der Abgemahnte indes seine Unterschrift darunter setzen, so gilt diese, auch wenn zuviel versprochen wurde. Es ist allerdings so, dass niemand gezwungen die Mustererklärung abzugeben. Stattdessen kann diese geändert oder gänzlich neu gefasst werden. Aufpassen muss man in diesem Zusammenhang nur, dass diese Erklärung auch ausreichend ist, um die geltend gemachten Ansprüche zu beseitigen. Und da liegt die Schwierigkeit jener Materie.

Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Inhaltlich gibt es zwischen der normalen und der vorbeugende Unterlassungserklärung keine Unterschiede. Das einzige Unterscheidungskriterium ist der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung. Während die Abgabe der Vorbeugenden vor Erhalt einer Abmahnung geschieht, erfolgt die Abgabe der anderen Unterlassungserklärung erst aufgrund einer Abmahnung.