Das Urheberrecht kann mit einem Fachanwalt aus München geprüft werden.
Profitieren Sie von den gesammelten Erfahrungen.
Bei dem Urheberrecht kann Ihnen TS Legal mit Fachanwalt Thomas R. M. Sachse aus München zur Seite stehen und Sie umfassend und zielführend beraten und vertreten.
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Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht regelt das Recht des Urhebers zu seinem Werk, hauptsächlich die Rechte und Pflichten der Urheber. Es soll die Rechte des Urhebers schützen und für einen Ausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen von Rechteinhabern und der Gesellschaft sorgen. Es gibt Urhebern dabei einen Schutz an gewissen Werken, wie Bilder, Fotos, Musik, Software oder Filme. Das Urheberrecht gilt auch im Internet, was einige leider vergessen. Urhebern steht das ausschließliche Recht der Nutzung am Werk zu. Dieses Recht schützt den Urheber vor Verwendung seiner Werke ohne dessen Einwilligung. Es ist ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht, das heißt, der Inhaber der Rechte kann bestimmen, wer und wie das geschützte Werk verwendet wird.
Wie beginnt das Urheberrecht?
Es existiert kein Register wie etwa bei Marken oder Geschmacksmustern. Vielmehr entsteht es automatisch durch das Schaffen eines Werkes. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine persönliche geistige Schöpfung. Das besagt, dass eine bloße Idee oder eine abstrakte Aussage nicht geschützt ist, sondern nur der geistige Inhalt, der sich in wahrnehmbarer Form konkretisieren hat.
Gibt es Einschränkungen?
Es ist als ein sozialgebundenes Recht zu verstehen. Das bedeutet, es unterliegt bestimmten Beschränkungen zu Gunsten von Interessen anderer. Diese Einschränkungen der Rechte sind aber die Ausnahme. So ist es beispielsweise zulässig, dass einzelne Vervielfältigungen des Werkes zum privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch angefertigt werden.
Was folgt aus einem Verstoß gegen das Recht des Urhebers?
Kommt es zu einer Verletzung dieses Rechts, kann der Urheber vom Verletzer vor allem Unterlassung, die Erstattung etwaiger Kosten und die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Die Art und die Höhe hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
Kombinierte Beratung
„Nur eine umfassende Betrachtung und Beratung kann zum Erfolg führen“
Das Recht an einem Werk allein führt noch nicht zum Erfolg. Strategie und Planung bei unternehmerischen Entscheidungen sind ebenso von besonderer Bedeutung. Um in diesem Bereich alle Aspekte zu berücksichtigen, durchlaufen wir zusammen verschiedene Schritte:
Der etwas andere Beratungsansatz:
Analyse
Wir analysieren gemeinsam die Ausgangssituation. Hier beleuchten wir nicht nur die äußeren, sondern auch die inneren Faktoren und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen.
Rechtsberatung
Die Wissensvermittlung, wie Urheberrechte entstehen und geschützt werden können, stärkt das Bewußtsein für dieses Recht und die Sicherheit mit dessen Umgang.
Marketing
Mit diesen Grundlagen entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, wie Sie die Rechte gewinnbringend einsetzen und vermarkten können.
Das Urheberrecht regelt das Recht des Urhebers zu seinem Werk. Es beinhaltet die Rechte und Pflichten der Urheber. Das Urheberrecht gibt dem Urheber einen Schutz an bestimmten Werken, wie Bildern, Fotos, Musik, Software oder Filme. Mit der passenden stretischen Planung lassen sich diese Rechte zudem gewinnbringend einsetzen. Hierbei kann Ihnen Marketing Manager Thomas R. M. Sachse von TS Legal gerne helfen.
Beratungsleistungen:
Beratung bei allgemeinen Fragen
Strategieberatung
Gestaltung von Urheberrechtsverträgen
Prüfung von Urheberrechtsverträgen
Geltendmachung der Rechte aus dem Urheberrecht
Verteidigung bei einer Abmahnung
Das ist Ihr Vorteil:
TS Legal aus München steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Urheberrecht zur Seite. Dabei werden die beiden Bereiche, das Recht und das Marketingmanagement, in einzigartiger Weise verbunden, damit komplexe Aufgaben in diesem Bereich erfolgreich gelöst und gesteuert werden können.
Beratung nicht nur im Markenrecht – Kontaktdaten:
TS Legal
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Certified Marketing Manager
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