Ist bei einer Wartungsseite ein Impressum notwendig?
Wartungsseiten oder Vorschaltseiten werden manchmal einer Webseite vorangestellt. Betreibt jemand geschäftsmäßig ein Unternehmen, das eine Webseite hat, so muss diese Webseite nach den gesetzlichen Vorschriften ein Impressum mit Name, Anschrift, Vertreter und Kontaktdaten enthalten. Nur wenn die Seite in den Wartungsmodus geschaltet wird und darüber momentan keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, kann die Angabe eines Impressums entfallen.