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Echtheitsgarantie -Werbung mit Selbstverständlichkeit?

 


Die Werbung mit einer Aussage stellt trotz objektiver Richtigkeit eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn mit dieser werblichen Aussage ein unzulässiger Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern dargestellt wird. Wann und ob das der Fall ist, ist Frage des Einzelfalls.


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Die Werbeaussage „Erster“ bei einem Tarifvergleich

Die Werbeaussage Erster bei einem Tarifvergleich

 


Die Werbung mit dem Ausspruch „Erster“ verstößt dann nicht gegen das Irreführungsverbot, wenn nach dem Gesamteindruck die Aussage nachweislich richtig ist. Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls.


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Wann ist eine Alleinstellungswerbung wettbewerbswidrig?

Wann ist eine Alleinstellungswerbung wettbewerbswidrig

Die Werbung mit einer Alleinstellung ist dann wettbewerbswidrig, wenn die beworbene Position in Wahrheit nicht vorliegt oder aber sich nicht beweisen lässt. Liegen die Voraussetzungen der Alleinstellung nicht vor, kann ein Wettbewerber dagegen erfolgreich vorgehen.


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