Die Bilanzierbarkeit von Intellectual Property
Gekauftes vs. selbstgeschaffenes IP
Die Intellectual Property (IP) nehmen einen großen Bereich des immateriellen Vermögens ein. Seit geraumer Zeit ist es möglich, diese Vermögenswerte einheitlich bilanzmäßig zu aktivieren. Während das bei Vermögenswerten, die von Dritten erworben wurden, kein Problem ist, unterliegen selbst geschaffenes IP besonderen bilanzrechtlichen Vorschriften. Ein Grund der unterschiedlichen Regelung hierfür ist, dass die Bewertung selbst geschaffenen IP’s möglicherweise stark subjektiv vorgenommen werden kann. Allerdings besteht nach den derzeitigen Regelungen für das selbstgeschaffene IP keine Aktivierungspflicht, sondern der Inhaber hat ein Wahlrecht, ob er es wirklich aktivieren möchte.