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Echtheitsgarantie -Werbung mit Selbstverständlichkeit?

 


Die Werbung mit einer Aussage stellt trotz objektiver Richtigkeit eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn mit dieser werblichen Aussage ein unzulässiger Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern dargestellt wird. Wann und ob das der Fall ist, ist Frage des Einzelfalls.


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Missbrauch bei zu weit gefasster Unterlassungserklärung

Handelt der Gläubiger bei einer zu weit gefassten Unterwerfungserklärung rechtsmissbräuchlich

 


Zwar ist eine zu weitreichend formulierte beigefügte Unterlassungserklärung ein erstes Indiz für einen Rechtsmissbrauch. Allein dieser Umstand reicht aber nicht für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs. Vielmehr müssen daneben weitere Tatsachen treten, die in Summe einen Rechtsmissbrauch begründen können.


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Der Rechtsmissbrauch durch Unterdrucksetzung

Der Rechtsmissbrauch durch Unterdrucksetzung

Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann dann durchgreifen, wenn die Geltendmachung der Ansprüche nicht zur Durchsetzung lauterer Ziele genutzt wird, sondern zur Verschaffung eines eigenen Vorteils. Wann das der Fall ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden.


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Einschaltung Prozessfinanzierer rechtsmissbräuchlich?

Ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers rechtsmissbräuchlich

Ein Rechtsmissbrauch bei Einschaltung eines Prozessfinanzierers kann unter Umständen dann vorliegen, wenn dadurch der mutmaßliche Gläubiger jeglichem Kosten- und Verlustrisiko enthoben wird. Das ist anzunehmen, wenn der mutmaßliche Gläubiger von jeglichen Prozessrisiko freigestellt ist. Ob diese Umstände vorliegen, ist allerdings Frage des Einzelfalls.


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Abmahnung bei Gebühreninteresse rechtsmissbräuchlich?

Ist eine Abmahnung bei einem Gebührenerzielungsinteresse rechtmissbräuchlich

Bekommt man eine Abmahnung von einem anderen, werden neben dem Unterlassungsanspruch meistens auch Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Gerade dann, wenn Abmahnungen nach einer Gesamtschau nur dazu dienen, hohe Forderungen zu begründen, kann von einem Rechtsmissbrauch ausgegangen werden.


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