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Darf eine Preisaktion verlängert werden?

Darf eine Preisaktion verlängert werden

 


Eine einmal begonnene Preisaktion kann zwar unter bestimmten Umständen verlängert werden. Hatte jedoch der Werbende bei Erfolg der Aktion von Anfang an vor, die Aktion zu verlängern, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Bewertung, ob das im konkreten Fall vorliegt, ist Frage des Einzelfalls. 


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Die Werbung für ein Buch ohne Hinweis auf Vorauflage

Die irreführende Werbung für ein Buch ohne Hinweis auf die Vorauflage

Irreführende Werbung mal anders: Im Rahmen der Werbung ist der Adressat dieser Werbung über alle relevante Umstände zu informieren. Ein Unterlassung dieser Verpflichtung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bedeuten. Das es sich bei einem Kaufgegenstand um ein Auslaufmodell oder eine Vorauflage handelt, kann für den Kaufinteressenten bei seiner Kaufentscheidung relevant sein. Somit ist über einen solchen Umstand aufzuklären.


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Das Problem der Bevorratung bei Angeboten

Das Problem der Bevorratung bei Angeboten

Die Bevorratung bei Angeboten ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Wird für eine bestimmte Ware geworben, so ist es Aufgabe des Unternehmers, für eine ausreichende Bevorratung der Ware zu sorgen. Auch die allzu oft verwendeten Einschränkungen können unter Umständen nicht dazu führen, dass man davon ausgehen kann, die Bevorratung war ausreichend. Wann dies allerdings der Fall ist, ist Frage des Einzelfalls.


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Zulässigkeit von Sonderpreisangebot bei Sofortzahlung

Zur Zulässigkeit eines Sonderpreisangebots bei Sofortzahlung

Sonderpreisangebote sind grundsätzlich zulässig. Der Unternehmer kann in diesem Bereich grundsätzlich frei entscheiden, ob und wie dieser Rabatt eingeräumt wird. Der Preisnachlass kann auch in den AGB vereinbart werden. Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Bedingungen der Inanspruchnahme des Rabattes klar und deutlich geregelt sind.


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Notwendige Angaben einer Google Adwords -Werbung

Was sind die notwendige Angaben einer Google Adwords -Werbung

Bei einer Google Adwords – Werbung sind alle Angaben zu machen, die auch in einer normalen Werbeanzeige zu machen sind. Allein die Platzknappheit ist kein Argument dafür, wesentliche Informationen nicht anzugeben.  


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Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Die Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist grundsätzlich zulässig. Nur dann, wenn der durchgestrichene Preis niemals zuvor oder tatsächlich verlangt wurde, kann sich die Werbung als unzulässig darstellen. Auch bei einem Einführungsangebot kann eine solche Angabe wettbewerbswidrig sein.  


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Ist eine Anzeige bei Erkennbarkeit zu kennzeichnen?

Ist eine Werbeanzeige auch bei Erkennbarkeit zu kennzeichnen1

Die Werbeanzeige ist grundsätzlich von dem redaktionellen Teil sowohl optisch als auch mit dem Wort „Anzeige“ oder „Werbeanzeige“ zu trennen. Nur in dem ausnahmsweise vorliegenden Fall, dass die Werbeanzeige klar erkennbar sich vom übrigen Teil abhebt, muss diese Werbung nicht mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden.


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Kerngleicher Verstoß auf anderer Internetseite?

Kerngleicher Verstoß bei einem Verhalten auf einer anderen Internetseite

 


Ist ein Unterlassungsanspruch in einem Urteil enthalten, so ist bei der Werbung auf der anderen Internetseite dann ein kerngleicher Verstoß gegeben, da dieser vom ursprünglichen Verbot mitumfasst ist. Zu beachten ist nämlich, dass die entsprechende Werbung nicht untersagt wird, weil er auf einer bestimmten Webseite auffindbar gewesen war, sondern weil die konkrete Ausgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.


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Zulässige Verwendung von Kennzeichen bei Google Adwords

Zulässige Verwendung von Kennzeichen bei Google Adwords

Eine Markenrechtsverletzung bei einer Adwords- Werbung kann dann vorliegen, wenn ein mit der Marke identisches Zeichen als Adwords für die Bewerbung identischer Dienstleistungen genutzt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Benutzung geeignet sei, die geschützten Funktionen der Marke zu beeinträchtigen. Allerdings scheide dabei eine Verletzung der Marke aus, wenn der Markenname im Anzeigentext selbst erschient und damit der Internetnutzer nicht unmittelbar dieses erkennen kann.


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Echtheitsgarantie -Werbung mit Selbstverständlichkeit?

 


Die Werbung mit einer Aussage stellt trotz objektiver Richtigkeit eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn mit dieser werblichen Aussage ein unzulässiger Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern dargestellt wird. Wann und ob das der Fall ist, ist Frage des Einzelfalls.


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